Fachstelle gegen häusliche Gewalt

Gewalt gegen Frauen und Mädchen in der eigenen Wohnung oder im Elternhaus ist eine Verletzung der Würde und des Selbstbestimmungsrechtes. Durch die ausgeübte Gewalt werden Frauen und Mädchen in ihrer körperlichen Unversehrtheit, ihrer Würde und ihrem Selbstbestimmungsrecht beeinträchtigt. Die körperlichen, seelischen und finzellen Folgen der Gewalt sind vielfältig.

Gewaltschutzgesetz

Seit 2002 gibt es das Gewaltschutzgesetz. Dadurch hat die Polizei die Möglichkeit in akuten häuslichen Gewaltsituationen Väter /Brüder / Eltern/Verwandte und Freunde der eigenen Wohnung/Elternhaus zu verweisen und für 10 Tage ein Rückkehrverbot gegen ihn/sie auszusprechen.

Darüber hinaus stehen dir, wenn du möchtest, noch weitere rechtliche Schritte zur Verfügung.

Du hast ein Recht auf ein gewaltfreies Leben! Wir können dich darin unterstützen,

  • Wege zu finden, um dich vor weiteren Gewalttätigkeiten zu schützen.
  • wie du wieder lernst, selbstbestimmt und mit dem notwendigen Selbstbewusstsein weiter zu leben.
  • in deinem Heilungsprozess, um dein Trauma und die Folgen der Gewalterfahrung zu verarbeiten.

Angebote

   

» Weitere Informationen findest du auf der Seite "Links"

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